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Integrationshürde Jobcenter?

Die erste Angst hat sich gelegt. Eine positive Entscheidung des BAMF oder des Verwaltungsgerichtes liegt vor. Und jetzt?

So läuft es meist:

In aller Regel erhalten die anerkannten Flüchtlinge die Information, dass sie sich bei dem zuständigen Jobcenter melden müssen. Und ganz oft erhalten sie dann auch die Formulare, die sie ausfüllen sollen.

Der Termin zur Abgabe findet dann jedoch nicht selten erst Wochen nach der ersten Vorsprache statt.

Bedeutet das, dass es bis dahin kein Geld gibt?

Nun, zumindest einige Jobcenter und Kreise sehen das so. Sie behandeln die Flüchtlinge wie alle anderen Antragsteller auch, setzen voraus, dass ein Dolmetscher von den Flüchtlingen zum Termin mitgebracht wird und nehmen in Kauf, dass keine Mittel zum Leben vorhanden sind.

Das sollte man sich so nicht gefallen lassen:

Thema Antragstellung:

Antrag runterladen (auch bei den Formularen), ausdrucken und mit allen Anlagen zum zuständigen Jobcenter faxen.

Faxbeleg aufbewahren.

Bereits mit diesem Fax wird das Jobcenter aufgefordert, den lückenlosen Übergang von Asylbewerberleistungen und Jobcenterleistungen sicher zu stellen und die Leistungen im Zweifel zunächst vorläufig zu bewilligen.

Zum ersten Termin nicht allein gehen, sondern einen Zeugen mitnehmen.

Thema Dolmetscher:

Wie heißt es so schön in der Dienstanweisung aus November 2015:

"Zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind zu beauftragen, soweit die Situation dies erfordert. Eine Kostenübernahme ist möglich, sofern und solange kostenlose Alternativen nicht zur Verfügung stehen und nach den Gegebenheiten des Einzelfalls ohne Dolmetscherin oder Dolmetscher die Einleitung / Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sonst nicht möglich erscheint."

Es ist daher weder notwendig nicht angezeigt, einen eigenen Dolmetscher mitzubringen, wenn der nicht wirklich gut Deutsch spricht. Denn rechtsstaatliche Grundsätze sind nur dann eingehalten, wenn die Sprache wirklich verstanden wird.

Trotzdem keine rechtzeitige Zahlung des Jobcenters?

Kein Problem: Ein gerichtliches Eilverfahren, welches vor dem Sozialgericht geführt werden muss, hilft meist weiter.

Nur Mut - wir helfen Ihnen gern weiter!