Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein)
Das Rechtsgebiet des Migrationsrechts ist vielfältig. Beginnend bei der Ankunft in Europa bzw. in Deutschland, dem Durchlaufen des Asylverfahren, dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, der Integration im Bundesgebiet bis hin zur Aufenthaltsfestigung, Einbürgerung oder eben auch zur freiwilliger Ausreise oder gar Abschiebung sind alle Themen betroffen.
Die Ergebnisse von Asylanträgen sind einem ständigen - in erster Linie politischen - Wandel unterworfen. Aus menschenverachtenden Staaten werden, getrieben von politischer Intension, Staaten, in die die geflohene Bevölkerung anstandslos zurückkehren kann.
Mit der Realität in diesen Staaten hat das wenig zu tun. Beispielhaft sei hier Syrien genannt. Bis vor kurzem ein Staat, der komplett zerstört war - nur einen Staatsbesuch später wird die Rückkehr von 80 % der Geflohenen angestrebt.
Der Kernbereich des Aufenthaltsrechts beschäftigt sich mit der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bis hin zur Niederlassungserlaubnis. Die Themen Umverteilung, Arbeitserlaubnis und Ausbildungsduldung machen einen Großteil der Beratungsthemen aus.
Das Ziel des Aufenthalts im Bundesgebiet ist dann zwangsläufig oft die Einbürgerung. Allein deshalb, weil mit der Einbürgerung eine weitgehende Sicherheit im Bundesgebiet verbunden ist.
Die Einbürgerung ist an relativ hohe Hürden gebunden - Sprache und Einkommen sind dabei die entscheidenden Aspekte.
Die Abschiebung in einen Dublin-Staat oder in ihr Heimatland ist das, was die Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, am meisten fürchten. Sie werden frühmorgens von Zuhause oder von ihrer Arbeitsstelle abgeholt oder bei einem Termin bei der Ausländerbehörde festgenommen. Ihnen droht die Abschiebung.
Wenn die Abschiebung nicht sofort erfolgt, wird oft eine Abschiebehaft oder ein Ausreisegewahrsam in der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt beantragt. Die Haftdauer dort hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Weil die Verfahren zur Anordnung der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams oft fehlerhaft sind und damit Menschen zu Unrecht in Abschiebehaft kommen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass das Gericht einen anwaltlichen Vertreter als Bevollmächtigten bestellen muss. Die Kosten des Anwalts zahlt der Staat.
Diese gilt seit dem 27.02.2024 bis zum 31.05.2026.
Sie haben die Wahl - Sie können dem Gericht sagen, welchen Anwalt Sie haben möchten.
Die Kosten der migrationsrechtlichen Verfahren werden leider nicht durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abgedeckt. Denn diese wird in der Regel nicht gewährt.
Das bedeutet, dass Sie als Mandant diese Kosten selbst zahlen müssen.
Ich entscheide von Fall zu Fall - abhängig von der Dauer Ihres Aufenthaltes und Ihrem sozialen Umfeld - ob eine Ratenzahlung in Betracht kommt.