Migrationsrecht

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV (Deutscher Anwaltverein)

Die Arbeit im Migrationsrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert.

Waren es in der Zeit ab 2015 noch überwiegend Asylverfahren, die vertreten wurden, geht es heute im Migrationsrecht häufiger um die Themen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.

Für Geflüchtete mit negativen Entscheidungen geht es um eine dauerhafte Aufenthaltssicherung und die Prüfung der Möglichkeiten nach dem Chancenaufenthaltsgesetz.

Selbstverständlich vertrete ich aber nach wie vor Menschen mit Dublin-Bescheiden, bei denen es darum geht, eine Abschiebung zu verhindern.

Die Kosten der migrationsrechtlichen Verfahren werden leider nicht durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe abgedeckt. Denn diese wird in der Regel nicht gewährt.

Das bedeutet, dass Sie als Mandant diese Kosten selbst zahlen müssen.

Ich entscheide von Fall zu Fall - abhängig von der Dauer Ihres Aufenthaltes und Ihrem sozialen Umfeld - ob eine Ratenzahlung in Betracht kommt.