Ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und bearbeite ganz unterschiedliche Themen aus diesem Bereich. Mit der Aktion "Mit Recht zum Recht" habe ich 20 weitere spezialisierte Sozialrechtler zu gemeinsamen Aktionen - insbesondere zum Asylbewerberleistungsrecht - gewinnen können.
SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
Diese Rechtsgebiete sind geprägt von Wiederholungen: Mietobergrenze, Erstattungen nach Arbeitsaufnahme oder gar keine Leistung für EU-Bürger.
Leistungen für Geflüchtete nach dem AsylbLG werden sehr häufig in zu niedriger Höhe gewährt.
Das mag daran liegen, dass der Leistungsanspruch Geflüchteter häufig entgegengesetzt zum Interesse des Staates auf Abschiebung steht, und die Behörden mit der Angst der Geflüchteten vor Repressalien rechnen. Vielleicht ist es auch einfach nur Unwissenheit, Bequemlichkeit und Unbelehrbarkeit der Leistungsstellen, die dazu führt, dass so viele Bescheide falsch sind.
Die Erfahrung hat jedenfalls gezeigt, dass meistens ein anwaltliches Einschreiten erforderlich ist, damit Geflüchtete zu ihrem Recht kommen.
Selbstverständlich bearbeite ich diese Themen gern mit Prozesskostenhilfe und nehme Beratungshilfescheine entgegen.
Wohngeld und BaföG
Verfahren aus diesen Bereichen werden vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Erfreulicherweise fallen keine Gerichtskosten für die Verfahren an.
Sofern möglich, kann auch dort mit Prozesskostenhilfe gearbeitet werden.
Kindergeld, Kinderzuschlag
In der Regel wird Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz gewährt. Damit ist für Rechtsstreitigkeiten gegen die Familienkasse das Finanzgericht zuständig.
Das hat zum einen den Nachteil, das Beratungshilfe nicht gewährt wird, zum anderen sind Verfahren vor dem Finanzgericht kostenpflichtig - es sind also Gerichtskosten zu zahlen.
Das finanzielle Risiko dieser Verfahren ist somit hoch, weil auch Prozesskostenhilfe eher zurückhaltend gewährt wird.