Betroffene von Gewalt, sexuellen Übergriffen und Stalking haben zunehmend durchsetzbare Rechte, die auch von der Gesellschaft erkannt und unterstützt werden.
Dabei geht es nicht allein um Genugtuung für die erlittene Verletzung, sondern auch um wirtschaftliche Interessen.
Opfer haben Rechte - von der Anzeige, über die Information bis hin zur Beteiligung in einem Verfahren beispielsweise als Nebenkläger.
Aus einer Straftat abgeleitete Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche können gegebenenfalls auch im Strafverfahren geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren).
Ihr Recht beschränkt sich nicht allein auf die Möglichkeit eigenen Handelns, sondern umfaßt in der Regel auch die anwaltliche Vertretung und Unterstützung Ihrer Rechte in den entsprechenden Verfahren.
Sie sind Opfer von Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Stalking geworden?
Zögern Sie nicht - melden Sie sich sofort bei mir. Ich unterstütze Sie von vornherein bei allen erforderlichen Schritten.