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BAMF-Bescheid für Syrer - Jetzt schnell handeln

Syrische Flüchtlinge bekommen derzeit die Bescheide  des BAMF mit subsidiärem Schutz. Und fast alle wollen ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig führen, um die Flüchtlingseigenschaft anerkannt zu bekommen. Denn dieses bietet eine größere Sicherheit für die nächsten 3 Jahre, erleichtert die Jobsuche/Ausbildungsplatzsuche und ermöglicht den Familiennachzug.

Einige Flüchtlinge suchen zunächst Beratungsstellen auf, hoffen auf weitergehende Beratung, zögern, bis sie endlich einen Anwalt aufsuchen.

 

Dieses Zögern kann sich sehr nachteilig für die betroffenen Syrer auswirken:

Derzeit erkennt die zuständige 12. Kammer des Verwaltungsgerichts für syrische Kläger ab dem 14. Lebensjahr die Flüchtlingseigenschaft an.

Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht in Schleswig wird das vermutlich auch so bleiben, solang die 12. Kammer für Syrien zuständig ist.

Aber das könnte sich möglicherweise zum Jahresende ändern. Und es gibt auch am Verwaltungsgericht Schleswig verschiedene Kammern, die vielleicht die bisherige Rechtsprechung der 12. Kammer nicht ohne weiteres so fortführen werden, wie bisher.

Das bedeutet konkret, dass die Fälle, die bis zum Jahresende entschieden werden, sicher sind, soweit das BAMF nicht in Berufung geht. Und das ist nur derzeit bei ca. 25-30 % aller Klagen der Fall.

Meines Erachtens gibt es daher für syrische Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz nur eine Vorgehensweise:

Sofort nach Eingang des BAMF-Bescheides einen Anwaltstermin für denselben Tag oder spätestens den nächsten Tag vereinbaren, damit sofort Klage eingereicht und begründet wird.

Bei dieser Vorgehensweis besteht eine realistische Chance, das Verfahren noch vor Jahresende abzuschließen.