Opferhilfe

Opfer einer Straftat benötigen einen besonderen Schutz - vor Wiederholung, vor sozialer Diskriminierung, vor den Folgen der Tat.

Eine umfassende Beratung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Vertretung in allen Verfahrensabschnitten bereits ab der ersten Vernehmung stellt sicher, dass Sie zu jedem Zeitpunkt vollständig informiert sind und Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen können.

Die Nebenklagevertretung durch eine Anwältin ist dabei das geeignete Instrument, um Ihre Rechte wahrzunehmen. Als Nebenkläger haben Sie fast die gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt, können also während des gesamten Verfahrens an der Aufklärung der Straftat mitwirken, um eine Bestrafung zu erwirken.

 

Die Kosten der Nebenklage trägt im Falle der Verurteilung der Angeklagte, bei bestimmten schweren Straftaten kommt die Beiordnung eines Anwalts auf Kosten des Staates in Betracht.

In bestimmten Fällen besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.