· 

Verpflegung für Kinder während der Weiterbildung

Am 14.12.2021 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob für während einer Weiterbildungsmaßnahme des Elternteils anfallende Verpflegungskosten der Kinder im Rahmen der Betreuung als Weiterbildungskosten vom Jobcenter zu tragen sind.

Das BSG führte dazu aus:

Nach § 83 Abs 1 Nr 4 SGB III sind Weiterbildungskosten ua Kosten für die Betreuung von
Kindern, wenn sie unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Durch die Weiterbildung
entstehen Kinderbetreuungskosten bereits dann, wenn während der Weiterbildung die
Beaufsichtigung der Kinder sichergestellt werden muss, eine Teilnahme an der Maßnahme ohne
die Betreuung der Kinder also nicht möglich ist.

Sind in diesem Sinne Kosten für die Kinderbetreuung durch die Weiterbildung entstanden, erfassen diese auch die Verpflegung der Kinder während ihres Aufenthalts in der "Betreuung". Ein normativer Ansatzpunkt, zwischen Kinderbetreuungskosten "im engeren Sinn", dh beschränkt auf die Dienstleistung " Betreuung", und sonstigen Kosten, ua die Verpflegung der Kinder, zu differenzieren, findet sich in den §§ 83 ff SGB III nicht.

Die Kosten seien jedoch nur in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Daher gilt: Belege aufbewahren und Kosten geltend machen.