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Rechtswidrige Rückforderung nach Jahren

Herr T. traut seinen Augen nicht, als er ein Schreiben des Inkasso-Service der Agentur für Arbeit in Recklinghausen erhält:

Er wird aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 251,99 Euro binnen 2 Wochen zu zahlen.

Grundlage soll ein Bescheid des Jobcenter Kiel aus 2009 sein.

Er erinnert sich daran, dass die Rückforderung des Jobcenter Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Kiel war. Und das hatte er gewonnen.

Die zunächst dagegen eingelegte Berufung hatte das Jobcenter zurückgenommen.

 

Kein Einzelfall - darüber sind sich Sozialrechtler einig.

Es kommt regelmäßig vor, dass längst erledigte Forderungen nach langer Zeit beigetrieben werden, weil lediglich Mahnsperren gesetzt werden und Forderungen nicht ganz gelöscht werden.

 

Gegen derartige Rückforderungen muss sofort vorgegangen werden, bevor in Konten etc. vollstreckt wird.

Unser Rat: Sofort einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.