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Dublin-Fall - Eilverfahren verboten!

Die Fristen sind kurz, die Zeit drängt, den Mandanten steht die Angst in den Augen.

Und trotzdem - man muss sich als Anwalt und erst Recht als Hilforganisation schon genau überlegen, was man in einem Dublin-Fall macht und welche Folgen das eigene Handeln hat.

Und so bin ich immer wieder erschrocken, wenn ich gerade von Hilfsorganisationen höre, sie hätten für die betroffenen Flüchtlinge neben der Klage ein Eilverfahren eingereicht.

Wie jetzt? Eilverfahren?!

Nun ja, ganz offenbar wissen die dortigen Helfer (Juristen oder Laien lass ich mal offen) nicht, welche verheerende Folgen dieses Eilverfahren hat:

Die Überstellungsfrist beginnt mit dem Abschluß des Eilverfahrens neu zu laufen.

Und damit ist eine vermeindlich kurze Restfrist vom Tisch und auch für Kirchenasyl gibt es nur geringe Chancen.

 

Von daher gilt: Ein Eilverfahren in einem Dublin-Fall ist ein richtiger Fehler auf Kosten des Flüchtlings. Und auch wenn gerade bei der Beratung durch Laien in Hilfsorganisationen vermutlich die Haftungsfrage nicht aufgeworfen wird - das Leben eines Menschen wird durch derart leichtfertiges Handeln ernstlich gefährdet.

Also: Hände weg von Eilverfahren, von denen man nichts versteht!