Man muss sich auf Vereinbarungen verlassen können - und das muss auch und erst Recht für den Staat gelten.
In Schleswig-Holstein wird das gerade anders gesehen - jedenfalls im Ministerium für Soziales, Jugend Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Denn bislang war es so, dass Verpflichtungsgeber für syrische Flüchtlinge, die über das Landesaufnahmeprogramm kamen, nicht über die Maße belastet werden sollten und daher die Gesundheitskosten aus der Verpflichtung herausgenommen wurden.
Das Aufnahmeprogramm lief Ende 2024 aus und im Dezember 2025 kam erstmals die Hansestadt Lübeck auf die Idee, den aufgenommenen Flüchtlingen die Gesundheitskosten nach dem AsylbLG zu versagen.
Negative Ausnahme? Weit gefehlt!
Denn heute, am 16.01.2026 hat das o.g. Ministerium in einem Infobrief alle Kreise und Behörden darüber informiert, dass die Gesundheitskosten nunmehr von den Verpflichtungsgebern zu tragen sind.
Schon jetzt ist absehbar, dass sich die Betroffenen dieses nicht gefallen lassen werden und juristsich dagegen vorgehen werden.
Sie sind betroffen?
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0173-2159559
