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Asylbewerberleistungen - (k)ein Buch mit sieben Siegeln

In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Gegenwind schildere ich in einem ausführlichen Artikel die häufigsten Fehlerquellen bei der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Der Ist-Zustand

In Schleswig-Holstein erhielten nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein Ende 2019 knapp 15.500 Menschen Leistungen nach dem AsylbLG.

Leistungsbezieher sind dabei meist Menschen im Asylverfahren, aber auch abgelehnte Asylantragsteller.

Dass die Leistungsgewährung sehr oft in der falschen Höhe erfolgt, wissen die Leistungsbezieher und ihre Unterstützer meist nicht. Das Leben der geflüchteten Menschen ist häufig von Angst bestimmt - Angst, die sie daran hindert, bestehende Rechte einzufordern. Die Sorge, dass ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen Bescheid sich sofort ausländerrechtlich negativ auswirkt.

Dabei würde die monatliche Leistung in der richtigen Höhe dazu beitragen können, dass die Integration besser gelänge, weil beispielsweise Sprachkurse gezahlt werden könnten.

Ein Beispiel - Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften

In den Gemeinschaftsunterkünften werden die Leistungen für Alleinstehende und Alleinerziehende regelmäßig in zu geringer Höhe gewährt, weil die Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften so behandelt werden, als wären sie alle eine große Familie, die "aus einem Topf" wirtschaftet und dadurch Einsparungen erzielt.

So sieht es das Gesetz vor und danach handeln die Städte und Kreise.

Aber nicht alles, was im Gesetz steht, ist richtig.

Die Sozialgerichte haben jedenfalls bundesweit erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Norm und haben die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Jetzt muss gehandelt werden!

Es ist nicht die Zeit, die Hände in den Schoß zu legen.

Denn von einer hoffentlich positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften profitieren nur diejenigen, die ihre Leistungsbescheide angefochten haben bzw. dieses noch tun.

Wir sind bereit - Sie auch?

Allein werden weder die Leistungsbezieher noch ihre Unterstützer weit kommen. Denn es gilt nun, bis zum Jahresende noch die Bescheide aus 2020 anzufechten.

Von den Beratungsstellen in den Einrichtungen ist keine Unterstützung zu erwarten - sie sind finanziell zu sehr von den Städten und Kreisen abhängig. Eine Beratung im Interesse der Geflüchteten findet dort leider nur selten statt.

Darum haben sich Sozialrechtler zusammengetan, um auch noch im Dezember 2021 - auch zwischen den Feiertagen - dafür zu sorgen, dass Hilfe geleistet wird.

Die Hilfe erfolgt ohne finanzielles Risiko für die Geflüchteten, da in diesen Fällen in der Regel Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Wir helfen

Ansprechpartner für diese Aktion sind:

  1. Rechtsanwältin Sabine Vollrath   (sabine.vollrath@t-online.de)
  2. Rechtsanwalt Stephan Felsmann   (kanzlei@ra-felsmann.de)
  3. Rechtsanwalt Thomas Klauß  (info@anwaltskanzlei-klauss.de)