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AsylbLG - Höhere Leistungen nach Überprüfungsantrag auch bei zwischenzeitlichem Wegfall der Hilfebedürftigkeit

Eine überraschend positive Wendung der Rechtsprechung nahm das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 24.06.2021 zum Az. B 7 AY 2/20 R vor:

 

Der Gewährung höherer Leistungen nach einem Überprüfungsantrag steht nun nicht mehr im Wege, wenn die Hilfebedürftigkeit des Leistungsbeziehers zwischenzeitlich entfallen ist.

Damit gibt das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsauffassung ausdrücklich auf.

Es begründet seine Rechtsauffassung damit, dass der Gesetzgeber die Jahresfrist für Überprüfungsanträge bei allen Existenzsicherungsleistungen einheitlich bestimmt hat und damit das Gegenwärtigkeitsprinzip hinreichend berücksichtigt ist.

In diesem Zusammenhang sei es auch unschädlich, wenn der Leistungsbezieher zwischenzeitlich ausgereist sei.

(BSG, Terminsbericht zu B 7 AY 2/20 R vom 24.06.2021)