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Diakonie SH unterstützt Aktion gegen zu niedrige Asylbewerberleistungen

Die Aktion gegen rechtswidrige Asylbewerberleistungen nimmt Fahrt auf. Die Diakonie in Schleswig-Holstein unterstützt mit einem breiten Aufruf zur Überprüfung der Bescheide in allen Beratungsstellen die von Sozialrechtlern angestossene bundesweite Aktion.

Jeder Bescheid, der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt, ist falsch. Jeder Bescheid sollte mit dem Überprüfungsantrag bzw. Widerspruch angefochten werden.

 

Eine gut aufgestellte Gruppe von Sozialrechtlern in Schleswig-Holstein wird mit Nachdruck gegen diese Bescheide vorgehen und sehr kurzfristig Überprüfungsanträge gegen die Bescheide aus 2017 stellen. Denn mit dem Ablauf des Jahres 2018 sind die Bescheide aus 2017 in der Regel nicht mehr anfechtbar.

Es geht um relativ viel Geld insgesamt, da die gesetzlich festgesetzten Erhöhungen der Leistungen rechtswidrig nicht umgesetzt wurden. So kommen für Familien schnell dreistellige Beträge zusammen, die für die Jahre 2017 und 2018 nachzuzahlen sind.

 

Sie beziehen Asylbewerberleistungen oder betreuen Menschen, die welche beziehen oder bezogen haben?

Dann sind Sie hier richtig. Nehmen Sie kurzfristig Kontakt zu mir auf.

0431-6409334