Zahlreiche Medienvertreter, Vertreter des Flüchtlingsrates, Flüchtlingsunterstützer und Richter des Verwaltungsgerichts waren heute ab 09:30 Uhr in Saal 1 des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig versammelt, um eine grundsätzliche Klärung des Status für syrische Flüchtlinge zu bekommen.
Man erwartete eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob Syrern, die nach Europa geflüchtet sind und dort einen Asylantrag gestellt haben, bei Rückkehr in ihre Heimat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
Zu diesem Zweck hatte das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen und die Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes und des Deutschen Orient-Instituts eingeholt.
Nachdem die Klägerin zunächst umfangreich zu ihren Fluchtgründen befragt wurde, stellte das Gericht das Ergebnis der eingeholten Auskünfte vor: Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der politischen Verfolgung würde sich aus den eingeholten Stellungnahmen nicht ergeben. Man würde nach der Mittagspause entscheiden müssen, ob die vorgebrachten persönlichen Fluchtgründe für die Anerkennung eines Flüchtlingsstatus ausreichen und dann gegebenenfalls über die Frage des Nachfluchtgrundes entscheiden.
Nach der Mittagspause dann das vernichtende Urteil:
Die bloße Asylantragstellung im Ausland reicht nicht aus, um eine beachtliche Wahrscheinlicht der politischen Verfolgung anzunehmen.
Auch wenn es eine Einzelfallentscheidung ist - sie wird vermutlich weitreichende Folgen für syrische Flüchtlinge haben.