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Bürgergeld

Nun ist es amtlich: Das Bürgergeld kommt zum 01.01.2023.

Im Bundesgesetzblatt vom 20.12.2022 kann man sich die umfangreichen Änderungen anschauen.

Besser wird es durch den neuen Namen nicht unbedingt - da gibt es nach wie vor erhebliche Kritikpunkte.

Die Änderung betrifft nicht nur das SGB II, sondern auch das SGB XII.

Daraus folgt, dass die Regelbedarfssätze seit dem 20.12.2022 veröffentlicht. Bescheide, die danach erlassen worden sind, aber die Anpassung der Regelbedarfssätze noch nicht berücksichtigen, sollten angefochten werden.

Regelbedarfssätze 2023 SGB II und SGB XII auf einen Blick:

RBS

 

2022

2023

1

Volljährige allein

449

502

2

Volljährige Partner

404

451

3

18 - 24 im Elternhaus

360

402

4

14 - 17

376

420

5

6 - 13

311

348

6

0 - 5

285

318